Service heißt, das ganze Geschäft mit den Augen des Kunden zu sehen.
(Axel Haitzer)
Fachgerechter & präziser Schornsteinbau auf Basis langjähriger Erfahrungen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Feuerfreunde!
Die Leistungen der Firma WEIMARKAMIN umfassen den Neubau von Schornsteinen oder Schornsteinanlagen. Das kann ein Edelstahlschornstein für außen aber auch ein Leichtbauschornstein für den Innenbereich sein.
Schornsteine sind selbstständige Anlagen und dienen der Abgasführung von Brennstoffen wie z.B. Holz, Kohle, Pellets, Gas oder Öl.
Wenn Sie am Schornsteinbau speziell für Weimar aber auch darüber hinaus interessiert sind, lassen Sie es uns wissen. Senden Sie uns einfach eine Anfrage für Ihren Schornstein zu und wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot.
Kurz- Anfrage bezüglich Schornsteinbau
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Gültig ab 1. Januar 2022: Neue Regelungen für Abnahme von Feuerstellen und Schornsteinen
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes[1]Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen -
1. BImSchV) vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38), zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4676) geändert.
§ 19 Ableitbedingungen für Abgase
(1) Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins
1. Firstnah angeordnet ist und
2. den First um mindestens 40 Zentimeter überragt. Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn
1. ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und
2. ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.
Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der Austrittsöffnung gemäß Satz 1 Nummer 2 auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist.
Von den Anforderungen nach den Sätzen 1 bis 3 darf nur abgewichen werden, wenn die Höhe der Austrittsöffnung für das Einzelgebäude nach Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) bestimmt worden ist.
Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer Gesamtwärmeleistung der Feuerungsanlage
1. bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens einen Meter überragt,
2. von mehr als 50 bis 100 Kilowatt in einem Umkreis von 17 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens
zwei Meter überragt,
3. von mehr als 100 bis 150 Kilowatt in einem Umkreis von 19 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens
drei Meter überragt,
4. von mehr als 150 bis 200 Kilowatt in einem Umkreis von 21 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens
drei Meter überragt oder
5. von mehr als 200 Kilowatt die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen in demjenigen Umkreis um diejenigen Mindesthöhen überragt, die in Tabelle 3 auf Seite 32 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) vorgegeben sind.
Können mit der Ausführung des Schornsteins nach den Sätzen 1 bis 5 schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden, muss der Schornstein gemäß der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) unter Berücksichtigung der vorgelagerten Bebauung und der Hanglage ausgeführt werden. Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.
(2) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 1. Januar 2022 errichtet und in Betrieb genommen wurden und ab dem 1. Januar 2022 wesentlich geändert werden, muss
1. bei Dachneigungen
a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein,
b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens
2 Meter und 30 Zentimeter haben;
2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter.
Satz 1 gilt für den Austausch der Feuerstätte entsprechend. Die Übergangsvorschriften der §§ 25 und 26 bleiben unberührt. Die Anforderungen des Satzes 1 gelten entsprechend, wenn eine Feuerungsanlage für flüssige oder gasförmige Brennstoffe, die vor dem 1. Januar 2022 errichtet und in Betrieb genommen wurde und ab de
Der Schornstein besteht aus:
- Längenelementen
- Reinigungsöffnung unten, zum Teil auch im oberen Bereich, wenn eine Reinigung von oben, dem Schornsteinkopf, nicht möglich ist
- Anschluss- oder T- Stück), bei mit Klinker gemauerten Schornsteinen werden Wandfutter eingemauert, mehrere Anschlüsse sind möglich
- Kondensatablauf (für Kondens- oder Regenwasser, geringerer Anteil bei Regenhaube)
- Mündungsabschluss
- Wandhalterung, die Anzahl richtet sich nach der Schornsteinlänge.
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Der Durchmesser der Abgasanlage, genannt Querschnitt, richtet sich dabei nach dem Brennstoff, der kW- Zahl (eine oder mehrere Anlagen, genannt Mehrfachbelegung) und der Höhe der technisch möglichen Schornsteinlänge. Dabei ist zu beachten, dass je nach Material der Schornsteinkopf freitragend bis zu einer bestimmten Länge gebaut werden kann.
Hierbei sind die Herstellerangaben zu beachten. Bei Überschreitung dieser möglichen Länge ist eine Abspannung erforderlich.
Ebenfalls ist es möglich, über den Schornstein für raumluftunabhängige Geräte wie z.B. Kamine, Kachelöfen oder Gaseinsätze die Verbrennungsluft zuzuführen. Weiterhin kann der Schornstein bei keiner anderen Möglichkeit „gezogen“ werden.
Die Notwendigkeiten dafür können sein:
- Dachüberstand
- Sparren, Hölzer, tragende Bauteile
- Versatz von Wänden oder anderen Bauteilen.
Abgasführungen für Feuerstätten sind durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister genehmigungspflichtig.
Deshab ist es zielführend, vorab mit ihm einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Schornsteine werden aus folgenden Materialien errichtet:
- gemauert mit Klinkern (klassische Anlage, sehr schwer und mit hohem Zeitaufwand), außerhalb des Wohnbereiches
ist ein Fundament notwendig - gemauert mit Segmenten aus Beton als Fertigteile, einschalig, 25 bis 33 cm lang für feste Brennstoffe.
Nachteil: innen sehr rau, dadurch schlechte Auftriebsgeschwindigkeit - gemauert mit Segmenten aus Beton als Fertigteile, mehrschalig mit Innenrohr, dem eigentlichem Schornsteinzug,
welcher aus Keramik, Edelstahl (beides für alle Brennstoffe), sowie Glas oder Kunststoff für Heizungsanlagen mit niedriger
Abgastemperatur (wie z.B. Brennwertthermen) - Leichtbauschornsteine aus Calziumsilikat- Platten (Promat) oder Vermiculite Brandschutzplatten mit Innenrohr aus Edelstahl
oder Kunststoff.
Vorteil dieser Anlagen ist ein viel geringeres Gewicht und schnelle Bauweise.
Diese werden mit Spezialkleber übereinander montiert und die Innenrohre gesteckt - Edelstahlschornsteine einwandig
- Edelstahlschornsteine doppelwandig
- In unterschiedlichen RAL- Farben erhältlich
Alle Schornsteine werden mit Abdeckplatten aus Beton, Leichtbeton, Edelstahl oder Kupfer abgedeckt.
Bei innen liegenden Schornsteinen (im Wohnbereich) wird eine Abdeckhaube, genannt Regenhaube, empfohlen.
Sanierung/ Verrohrung von Schornsteinen
Sanierung bedeutet, das ein vorhandener Schornstein, zum Beispiel in gemauerter Ausführung und seit Jahren oder gar
Jahrzehnten betrieben, vom Schornsteinfeger wegen Versottung, Undichtheit oder ähnlichen verworfen wurde.
Hier wird ein Innenrohr aus Edelstahl, Schamotte, Kunststoff oder Glas, je nach Abgastemperatur (siehe oben) eingezogen.
Es empfiehlt sich, zu überprüfen, ob der Schornstein vertikal gerade ist oder durch Wandversatz oder ähnlichem gezogen wurde,
das heißt einen Versatz hat.
Der Schornstein wird von oben durch den Schornsteinkopf oder eine Reinigungsöffnung im oberen Bereich gereinigt. Bis zu einer gewissen Länge (4 bis 7 Meter) kann der Schornstein auch von unten gereinigt werden. Das entscheidet, je nach Möglichkeit, der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister.
Hinweis:
Der Einbau einer Feuerstätte hat fachmännisch entsprechend der Montageanleitung sowie den geltenden nationalen Einbauvorschriften zu erfolgen. In Deutschland insbesondere der DIN V 18160 – 1, sowie den Landesbauordnungen und Feuerverordnungen der Länder.
Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihres geplanten Projektes, bitte vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin!
WEIMARKAMIN
...macht warm um's Herz.